Laut Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) 5.14.3 ist es für Unternehmen ab einer bestimmten Größe gesetzlich vorgeschrieben einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen:
„Der Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Grundflächen der Geschosse aller Brandabschnitte bzw. aller Brandbekämpfungsabschnittsflächen von insgesamt mehr als 5.000 m² hat einen geeigneten Brandschutzbeauftragten zu bestellen.
Der Brandschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Einhaltung des genehmigten Brandschutzkonzeptes und der sich daraus ergebenden betrieblichen Brandschutzanforderungen zu überwachen und dem Betreiber festgestellte Mängel zu melden. Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind im Einzelnen schriftlich festzulegen.“
Zur sorglosen und zuverlässigen Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben, stellen wir Ihnen gern einen unserer Brandschutzbeauftragten zur Verfügung. Unsere Experten auf diesem Gebiet entwickeln bei Bedarf ein auf Ihr Unternehmen individuell abgestimmtes Brandschutzkonzept und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Das können wir Ihnen anbieten
LOCON Health & Safety Services
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LOCON-Consult GmbH & Co. KG
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