Regelmäßige UVV-Prüfungen sind nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichVo) für Arbeitsmittel mindestens einmal jährlich in vielen Fällen vorgeschrieben:
„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane – entsprechend der Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen – nach Bedarf, jährlich mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden.“ (DGUV 52)
„Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.“ (BetrSichVo § 14 Abs. 2)
Gern unterstützen wir Sie bei der Erfüllung dieser Auflagen.
Folgende Prüfungen durch unsere Experten können wir anbieten:
Auf Wusch übernehmen wir für Sie darüber hinaus gern die Erstellung von Arbeits- und Prüfmittelkatastern.
Unsere Prüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften beinhalten folgende Dokumentation:
Eine regelmäßige Erinnerung an Ihre Prüftermine ist als zusätzlicher Service für uns selbstverständlich.
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