Wir sichern Ihre Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung GEFSTOFFV
Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) regelt die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei allen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Dabei handelt es sich um solche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen. So können sie beispielsweise entzündbar, akut toxisch, ätzend oder krebserzeugend sein. Darum sichert die Einhaltung der Gefahrstoffverordnung bei der Lagerung oder der Verwendung der gefährlichen Stoffe die Sicherheit.
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Dokumentation und Gefahrenkommunikation
Die Klassifizierung und Einstufung von Gemischen und die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern nach der CLP-Verordnung 1272/2008/EG, der Richtlinie über gefährliche Zubereitungen (1999/45/EG [Dangerous Preparations Directive, DPD]) und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) stellen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ohne entsprechende Fachabteilungen vor erhebliche Herausforderungen. Darüber hinaus regelt der Anhang VIII zum Artikel 45 der CLP-Verordnung seit 2017 die Verpflichtung der Übermittlung von Daten an die nationalen Giftnotrufzentren (Poison Center Notification).
HSS Health & Safety Services
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