Wir bedanken uns beim DSLV - Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. und dem ILR, die uns als Herausgeber die Veröffentlichung auf unserer Homepage genehmigt haben.
Die Logistik AGB gelten für alle logistischen Zusatzleistungen, die nicht von einem Verkehrsvertrag nach Ziffer 2.1 der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingen vereinbart wurden.