Welche Aufgaben übernehmen Strahlenschutzbeauftragte?
Strahlenschutz ist zwingend erforderlich, um Mensch und Umwelt vor schädlicher Strahlung zu schützen. Gemäß § 70 StrlSchG sind Strahlenschutzbeauftragte diejenigen, die vom Strahlenschutzverantwortlichen zur Leitung und Aufsicht schriftlich bestellt worden sind und über die erforderliche Fach- und Sachkunde verfügen. Folgende Aufgaben haben Strahlenschutzbeauftragte:
HSS Health & Safety Services
In Kooperation mit der
LOCON-Consult GmbH & Co. KG
Transport- & Logistikberatung
Mallinckrodtstraße 320
44147 Dortmund
Telefon:
0231 - 700 783 10
Email:
kontakt@locon-consult.de